DG-Info OÖ GKK 161/2005
Erstmals am 15. 11. 2005 hat der Dienstgeber für das Jahr 2006 für die zu diesem Stichtag bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren Angehörige ein Service-Entgelt in Höhe von je € 10,- einzuheben und an den Krankenversicherungsträger abzuführen.