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Mitteilung einer Dienstverhinderung durch dritte Personen

ArbeitsrechtARD 5623/7/2005 Heft 5623 v. 23.9.2005

§ 4 EFZG, § 1002 ABGB - In Fällen, in denen ein erkrankter Arbeitnehmer offensichtlich wegen sprachlicher Schwierigkeiten eine dritte Person zur Abgabe einer Erklärung (hier: Mitteilung der Dienstverhinderung an den Arbeitgeber) ermächtigt hat, ohne dass der Dritte jedoch dem Arbeitgeber gegenüber zu erkennen gab, ob er auch für die Entgegennahme von für den Arbeitnehmer bestimmten Mitteilungen und Aufträgen (hier: Hinweis auf die Pflicht zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung) bevollmächtigt sei, kann der Arbeitgeber bzw die die Erklärung des Dritten entgegennehmende Person nur davon ausgehen, dass der Dritte zwar zur Abgabe der Erklärung ermächtigt ist, nicht jedoch zur Empfangnahme von Erklärungen seitens des Arbeitgebers und schon gar nicht von Erklärungen mit weit reichenden Folgen, wie sie jedoch nach § 4 EFZG durch die Nichtvorlage einer Krankenstandsbestätigung bedingt sind.

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