§ 16 Abs 1 UrlG - Bescheinigt ein Arbeitnehmer zur Rechtfertigung seines Anspruchs auf Pflegefreistellung die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen (hier: der Ehefrau) mit der Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und (nach Aufforderung) mit der Vorlage einer Krankenhaus-Aufenthaltsbestätigung, liegt es am Arbeitgeber, nähere Aufklärung über den Pflegebedarf vom Arbeitnehmer zu verlangen, falls ihm die übermittelten Unterlagen nicht ausreichen.