Nachweispflicht des Arbeitnehmers
Vertragsärzte sind nur zur Ausstellung solcher Bestätigungen verpflichtet, die für Zwecke der Sozialversicherung notwendig sind. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Ärzte für alle anderen Bestätigungen, also auch für die Ausstellung von Bestätigungen für Erwerbstätige betreffend Pflegefreistellung, vom Patienten ein Honorar verlangen dürfen.