§ 10 Abs 2 KStG, § 22 BAO - Die Zwischenschaltung von Briefkastengesellschaften in einem EU-Niedrigsteuerland (Steueroase) zur Durchführung von „Österreich-Veranlagungen“ zwecks Umgehung österreichischer Abgaben mittels des Schachtelprivilegs kann auch im Geltungsbereich gemeinschaftsrechtlicher Normen (Grundfreiheiten, Mutter-Tochter-Richtlinie) als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.Entsprechend einer angemessenen rechtlichen Gestaltung iSd § 22 Abs 2 BAO können damit im Einzelfall über irische IFSC-Gesellschaften auch nach dem 1. 1. 1995 erzielte Zinserträge unmittelbar als von der österreichischen Mutter- bzw Großmuttergesellschaft in Österreich erzielt anzusehen sein und kann damit die Anwendung des internationalen Schachtelprivilegs ausscheiden.