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Zulässige Berichtigung des Tatzeitpunktes

AusländerbeschäftigungARD 5620/11/2005 Heft 5620 v. 13.9.2005

§ 62 Abs 4 AVG, § 28 AuslBG - Gemäß § 62 Abs 4 AVG (§ 24 VStG) kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen.

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