Diese aktuelle Information des BMF bietet den von den Hochwasserkatastrophen des Sommers 2005 betroffenen Betrieben und Privatpersonen einen raschen Überblick über sämtliche steuerlichen Erleichterungen im Bereich des EStG 1988, GebG 1957 und ErbStG 1955; diese entsprechen den Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 (einige wurde damals unbefristet beschlossen [Pkt 3 bis Pkt 6], die bereits ausgelaufenen befristeten Maßnahmen werden nun durch ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 neuerlich eingeführt [Pkt 1, Pkt 2 und Pkt 7; Details siehe ARD 5618/2/2005]).