§ 8 Abs 4 EStG - Ist der Abbruch des schon völlig baufälligen Altgebäudes mit anschließendem Neubau wirtschaftlich günstiger und damit sinnvoller als eine Generalsanierung, ist eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung zulässig.
VwGH 27.04.2005, 2000/14/0110