§ 1151 ABGB - Wurde ein Dienstvertrag von dem für einen gesamten Konzern zuständigen Personalleiter unterschrieben und besteht Unklarheit darüber, welche Gesellschaft des Konzerns als Arbeitgeber zu betrachten ist - einem Konzern selbst kommt keine Rechtspersönlichkeit zu -, ist zu prüfen, worauf der Arbeitnehmer aus objektiver Sicht vertrauen durfte. Dabei ist insbesondere entscheidend, welche Gesellschaft bei der Abwicklung des Dienstverhältnisses tatsächlich die wesentlichen Arbeitgeberpflichten wahrgenommen hat.