vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerspruch des Betriebsrats gegen eine beabsichtigte Kündigung

ArbeitsrechtARD 5611/7/2005 Heft 5611 v. 3.8.2005

§ 105 ArbVG - Möchte der Betriebsrat eine beabsichtigte Kündigung selbst anfechten können, muss er der Kündigung eindeutig und zweifelsfrei widersprechen. Die Erklärung, dass er der Kündigung „nicht zustimme“, ist nicht als ausdrücklicher Widerspruch zu qualifizieren, sodass er in diesem Fall zur Kündigungsanfechtung nicht aktiv klagslegitimiert ist.

ASG Wien 20.08.2004, 15 Cga 274/03b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte