§ 292 Abs 8 ASVG - Die Anrechnung des pauschalierten Ausgedinges nach § 292 Abs 8 ASVG bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausgleichszulage setzt voraus, dass die Bewirtschaftung eines land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes aufgegeben, der Betrieb übergeben, verpachtet oder auf andere Weise jemandem zur Bewirtschaftung überlassen wurde.