vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgeltanspruch begünstigter Behinderter nach unwirksamer Kündigung

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5609/15/2005 Heft 5609 v. 26.7.2005

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 11.05.2005 , 9 ObA 56/05h , ARD 5609/14/2005

Rechtssatz OGH

Ein begünstigter Behinderter hat einen Entgeltanspruch aus unwirksamer Kündigung (und nachfolgender Entlassung), wenn er seine Eigenschaft als begünstigter Behinderter (spätestens bei oder knapp nach der Kündigung) mitteilt und sich arbeitsbereit erklärt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte