Redaktionelle Anmerkung zu OGH 11.05.2005 , 9 ObA 56/05h , ARD 5609/14/2005
Rechtssatz OGH
Ein begünstigter Behinderter hat einen Entgeltanspruch aus unwirksamer Kündigung (und nachfolgender Entlassung), wenn er seine Eigenschaft als begünstigter Behinderter (spätestens bei oder knapp nach der Kündigung) mitteilt und sich arbeitsbereit erklärt.