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Kündigung wegen Schwangerschaft - unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

ArbeitsrechtARD 5608/7/2005 Heft 5608 v. 22.7.2005

§ 3 Z 7 GlBG 2004 - Gemäß § 2 Abs 1 Z 7 GlBG 1979 (vgl nunmehr: § 3 Z 7 GlBG 2004) darf niemand aufgrund des Geschlechts in Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Wurde das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers gekündigt, kann die Kündigung gemäß § 2a Abs 8 GlBG 1979 (nunmehr: § 12 Abs 7 GlBG 2004) bei Gericht angefochten werden. Der Motivschutztatbestand ist dabei weit zu verstehen und es fällt darunter auch eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft.

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