Durch eine Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsverordnung - GGBV) werden neben verschiedenen Änderungen, die die Veranstalter von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutlenker betreffen, va
für Gefahrgutlenker Prüfungen nach der Erstschulung (§ 23a GGBV) und nach der Auffrischungsschulung (§ 23b GGBV) eingeführt und die Auffischungsschulung auf 2 Tage ausgeweitet (§ 17 Abs 1 Z 2 GGBV) sowie