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Mobbing und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5608/13/2005 Heft 5608 v. 22.7.2005

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 26.08.2004 , 8 ObA 3/04f , ARD 5608/5/2005

Rechtssatz OGH

Der Arbeitgeber ist zufolge der ihn treffenden Fürsorgepflicht gehalten, den Arbeitnehmer gegen Mobbing zufolge seiner sexuellen Orientierung (Homosexualität) in Schutz zu nehmen. Andernfalls droht ihm Schadenersatz.

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