§ 1295 ABGB, § 67 Abs 8 lit c EStG - Die Revision gegen das Urteil des OLG Wien 28.07.2004, 7 Ra 63/04t, ARD 5566/4/2005, wurde zurückgewiesen. Der Arbeitgeber hat daher Schadenersatz für den von ihm zu vertretenden Steuerschaden eines begünstigten Behinderten zu leisten, der darin bestand, dass die infolge einer für unwirksam erkannten Entlassung zustehende Nachzahlung der über 4 Jahre zu Unrecht nicht ausgezahlten Bezüge des Arbeitnehmers in Form einer Einmalzahlung zu einer erhöhten Steuerbelastung des Arbeitnehmers geführt haben. OGH 23.02.2005, 9 ObA 106/04k.