§ 1295 ABGB - Lässt der Arbeitgeber einen vermeintlich gegen die Treuepflicht verstoßenden Arbeitnehmer durch ein Detektivbüro überwachen, kann er die anfallenden Kosten gegen den in der Folge wegen Vertrauensunwürdigkeit zu Recht entlassenen Arbeitnehmer als Schadenersatzanspruch geltend machen, sofern sie für die Aufklärung der Verdachtsmomente zweckmäßig waren. Eine ganztägige Überwachung eines für seine Ehegattin Pflegeurlaub beanspruchenden Arbeitnehmers durch einen vor dem Haustor positionierten Detektiv erscheint in diesem Sinne jedoch nicht zweckmäßig.