vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftungsprivileg und Aufsehereigenschaft

Schadenersatz im DienstverhältnisARD 5606/10/2005 Heft 5606 v. 15.7.2005

§ 333 Abs 4 ASVG - Der Dienstgeber ist dem Versicherten gemäß § 333 Abs 1 ASVG zum Ersatz des Schadens, der diesem durch eine Verletzung am Körper infolge eines Arbeitsunfalls oder durch eine Berufskrankheit entstanden ist, nur verpflichtet, wenn er den Arbeitsunfall (die Berufskrankheit) vorsätzlich verursacht hat. Dies gilt auch für Ersatzansprüche Versicherter und ihrer Hinterbliebenen gegen gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter des Unternehmers und gegen Aufseher im Betrieb.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte