§ 12 AlVG - Hat die Berufungsbehörde den Bescheid der 1. Instanz, mit dem der Antrag eines aus dem Angestelltenverhältnis zu der GmbH entlassenen handelsrechtlichen Geschäftsführers auf Gewährung von Arbeitslosengeld mit der Begründung abgewiesen wurde, dass Arbeitslosigkeit wegen der nach wie vor bestehenden Geschäftsführertätigkeit nicht vorliege, vollinhaltlich bestätigt, obwohl ihr im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides bereits bekannt war, dass der Antragsteller in der Zwischenzeit von seiner Geschäftsführerfunktion rechtswirksam abberufen wurde, belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit. VwGH 15.03.2005, 2005/08/0008. (Bescheid aufgehoben)