§ 27 Z 1 AngG - Der Ausspruch der Entlassung vorbehaltlich des Eintritts gewisser, außerhalb des Verhaltens und des Einflusses des Arbeitnehmers gelegener Umstände - hier: ob ein vom Verkäufer zur Besichtigung eines Produktmusters zu einem Konkurrenzunternehmen geführter Kunde das Produkt dann bei diesem Konkurrenzunternehmen kauft -, ist nicht zulässig.
OLG Wien 22.12.2004, 7 Ra 183/04i