§ 82 lit g GewO - In einem Betriebsklima mit rauem Umgangston, in dem der Arbeitgeber selbst die stärksten Kraftausdrücke verwendet, kann dieser an das Verhalten und die Wahl der Ausdrücke seiner Beschäftigten keinen erhöhten und wesentlich anderen Maßstab anlegen, als er selbst vorgibt.