§ 27 Z 1 AngG - Hat ein Arbeitnehmer, der zugleich Geschäftsführer einer am selben Standort wie das Unternehmen seines Arbeitgebers etablierten Gesellschaft ist, eigenmächtig eine Sperre der jahrelang von beiden Unternehmen gemeinsam benutzen Computeranlage vorgenommen, wodurch sein Arbeitgeber nicht mehr auf die Programme und Daten zugreifen konnte und somit in seiner Arbeitserbringung schwerst behindert war, rechtfertigt dieses Verhalten die Entlassung des Arbeitnehmers.