§ 1486 ABGB - Kollektivvertragliche Ausschlussfristen sind auch für zwingende gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zulässig, weil derartige Verfallsklauseln nicht die Ansprüche selbst, sondern nur ihre Geltendmachung beschränken. Nur dann, wenn die Verfallsklausel zum Nachteil des Dienstnehmers gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verstößt, wie etwa gegen § 1162d ABGB oder gegen § 34 AngG, ist eine derartige kollektivvertragliche Bestimmung nichtig. OGH 17.03.2005, 8 ObA 5/05a.