vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflicht zur Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nach dem BauKG

ArbeitnehmerschutzARD 5602/6/2005 Heft 5602 v. 1.7.2005

§ 5 Abs 3, § 7 Abs 5 BauKG - Wurde für die Ausführungsphase eines Bauvorhabens ein Baustellenkoordinator bestellt, ist allein dieser zur Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes verpflichtet; den Bauherrn bzw den Projektleiter trifft diesbezüglich keine unmittelbare Pflicht.

VwGH 25.01.2005, 2004/02/0284

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte