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Mangelhafte Aufklärung über Erforderlichkeit einer Wiedereingliederungsmaßnahme

ArbeitslosenversicherungARD 5602/16/2005 Heft 5602 v. 1.7.2005

§ 9, § 10 AlVG - Für die Zuweisung eines Arbeitslosen zu einer Nach- oder Umschulung bzw einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist Voraussetzung, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind. Das AMS hat diese Voraussetzungen zu ermitteln und das Ergebnis ihres Ermittlungsverfahrens dem Arbeitslosen - unter Hinweis auf die Rechtsfolgen einer Weigerung - zur Kenntnis zu bringen. Von einer den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach sich ziehenden ungerechtfertigten Weigerung des Arbeitslosen, an einer ihm zugewiesenen Maßnahme teilzunehmen, kann daher nur dann gesprochen werden, wenn diese Zuweisung sich konkret auf eine solche Maßnahme bezieht und die Weigerung in objektiver Kenntnis des Inhaltes und der Zumutbarkeit sowie Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme erfolgt.

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