§ 6 AngG - Wird ein Arbeitnehmer nach einem schweren Freizeitunfall und dadurch bedingten langen Krankenständen (hier: von ca 19 Monaten) vom Arbeitgeber mit einer Tätigkeit betraut, die auch schon vor dem Unfall rund 30 % seiner Tätigkeit ausgemacht hat, stellt dies eine arbeitsvertraglich zulässige Zuweisung eines neuen Tätigkeitsbereiches dar.
OGH 02.02.2005, 9 ObA 120/04v