Die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz - A-QSG) erlassen und das WTBG geändert werden sollen, enthält gegenüber dem Ministerialentwurf 03.03.2005, 257/ME NR 22. GP, ARD 5573/1/2005, keine wesentlichen Änderungen. Als wohl auffallendste Änderung ist jedoch die Titeländerung von Qualitätssicherungsgesetz in Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz hervorzuheben.