Verordnung des BMWA über die Berufsausbildung im Lehrberuf Gastronomiefachmann (Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau - Ausbildungsordnung). Entsprechend einer Vereinbarung zwischen Lehrberechtigtem und Lehrling können bereits bestehende Lehrverträge in der Doppellehre Koch / Restaurantfachmann bei voller Lehrzeitanrechnung auf den Lehrberuf Gastronomiefachmann umprotokolliert werden. Unabhängig davon kommen für Lehrlinge, die in der Doppellehre Koch/Restaurantfachmann ausgebildet werden und die in beiden Lehrberufen zur Lehrabschlussprüfung antreten, ab 1. 7. 2006 die Prüfungsbestimmungen dieser neuen Ausbildungsordnung zur Anwendung. BGBl II 2005/178, ausgegeben am 15.06.2005.