§ 5 Abs 2 lit a und lit b KommStG, § 67 Abs 8 lit e EStG - Für die Kommunalsteuerbefreiung einer - nach § 67 Abs 8 EStG versteuerten - Pensionsabfindung ist es nicht erforderlich, dass der Dienstnehmer nach der Beendigung des zugrunde liegenden Dienstverhältnisses auch seine persönliche Berufslaufbahn abschließt und kein neues Dienstverhältnis mehr eingeht.
VwGH 11.05.2005, 2002/13/0017