Bundesgesetz, mit dem das BMVG, das ASVG, das LAG, das IESG und das EStG 1988 geändert werden
BGBl I 2005/36, ausgegeben am 09.06.2005
Eines der dringendsten Probleme aus der nunmehr bereits mehr als 2-jährigen Praxis zum BMVG war die Nichtweiterleitung von Abfertigungsbeiträgen wegen einer fehlenden Auswahl einer MV-Kasse, wodurch den Arbeitnehmern Verluste bei den Veranlagungserträgen drohten. Mit der vorliegenden Novelle des BMVG (siehe bereits Ministerialentwurf 15.02.2005, 250/ME 22. GP, ARD 5566/1/2005) wurde zum einen dieses Problem durch eine gesetzlich angeordnete Zuweisung bei Nichtauswahl einer MV-Kasse binnen einer Frist von 6 Monaten einer gesetzlichen Regelung zugeführt, zum anderen wurde hinsichtlich des Beitragszeitraums für MV-Beiträge für geringfügig Beschäftigte eine Wahlmöglichkeit für den Arbeitgeber geschaffen, die Beiträge entweder wie bisher monatlich oder einmal jährlich zu überweisen.