Redaktionelle Anmerkung zu OGH 15.09.2004 , 9 ObA 81/04h , ARD 5597/7/2005
Rechtssatz OGH
Wird einem Bauarbeiter Arbeitskleidung ausgefolgt und unterfertigt er ungelesen einen Übernahmeschein mit dem Passus: „Wird das Dienstverhältnis innerhalb von 6 Monaten ab Ausgabedatum beendet, wird übernommene Arbeits- und Schutzbekleidung vom Lohn in Abzug gebracht“, dann kann bei Arbeitgeberkündigung vor Ablauf von 6 Monaten der Einkaufspreis (€ 147,05) nicht abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer auf diesen Passus bei der Ausfolgung nicht ausdrücklich hingewiesen wurde. Eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung kam nicht zustande, weil nach der üblichen Funktion eines Übernahmescheins durch das Unterfertigen lediglich der Erhalt quittiert wird; ohne deutlichen Hinweis auf diese Rückzahlungsvereinbarung durch den (Vertreter des) Arbeitgeber(s) kommt eine den Arbeitgeber zum Abzug berechtigende rechtsgeschäftliche Vereinbarung nicht zustande.