§ 863 ABGB - Unterfertigt der Arbeitnehmer am Beginn des Dienstverhältnisses bei Übergabe von Arbeitskleidung widerspruchslos und ungelesen die Übernahmescheine, ist die darin enthaltene Klausel, dass die Arbeitskleidung vom Lohn abgezogen wird, wenn das Dienstverhältnis innerhalb von 6 Monaten beendet wird, nicht Vertragsinhalt geworden, weil Übernahmescheine normalerweise keine bedingte Zahlungspflicht zum Inhalt haben.