§ 144, § 151 ASVG - In Österreich gibt es keine Einrichtung zur Unterbringung beatmungspflichtiger Patienten außerhalb einer Intensivstation eines Krankenhauses. Ist die dauernde Unterbringung eines Versicherten auf der Intensivstation eines Krankenhauses medizinisch kontraindiziert und würde sie bei ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hochgradige negative psychische Folgen bis zur Suizidalität und auch erhebliche psychosomatische Erkrankungsfolgen nach sich ziehen, sodass die medizinische Hauskrankenpflege die „adäquateste Variante“ ist, den Zustand des Versicherten vor einer Verschlimmerung (Tod) zu bewahren, hat er aus diesen Erwägungen Anspruch auf medizinische Hauskrankenpflege.