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Bescheid der Schlichtungsstelle über BV ohne gegenseitige Interessenabwägung verfassungswidrig

ArbeitsrechtARD 5595/4/2005 Heft 5595 v. 7.6.2005

§ 97 Abs 1 Z 2, § 146 Abs 2 ArbVG - Hat sich die nach einer nicht zustande gekommenen Betriebsvereinbarung (BV) über die Einführung einer Gleitzeitregelung angerufene Schlichtungsstelle dem Vorschlag des Arbeitgebers ungeprüft angeschlossen, ohne sich mit den Argumenten des Betriebsrates bzw einem von diesem gebrachten Gegenvorschlag auch nur auseinander zu setzen, ist der Betriebsrat in seinem Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden und der Bescheid der Schlichtungsstelle verfassungswidrig.

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