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E-Card - kein Krankenschein im Einführungszeitraum

Neue VorschriftenARD 5595/1/2005 Heft 5595 v. 7.6.2005

Verordnung der BMGF, mit der dieKrankenscheinvorlage-Verordnung geändertwird. Bei der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe durch einen Vertragsarzt, eine Vertragseinrichtung, eine Vertragsgruppenpraxis oder eine eigene Einrichtung der Bgld GKK inEisenstadtundRustsowie in den politischen BezirkenEisenstadt-UmgebungundNeusiedl am Seeentfällt die Vorlage des Krankenscheins (Krankenkassenschecks, Behandlungsscheins, Patientenscheins, Arzthilfescheins) ab 30. 5. 2005 nunmehr grundsätzlich (siehe dazu schonARD 5574/3/2005).

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