Verordnung der BMGF, mit der dieKrankenscheinvorlage-Verordnung geändertwird. Bei der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe durch einen Vertragsarzt, eine Vertragseinrichtung, eine Vertragsgruppenpraxis oder eine eigene Einrichtung der Bgld GKK inEisenstadtundRustsowie in den politischen BezirkenEisenstadt-UmgebungundNeusiedl am Seeentfällt die Vorlage des Krankenscheins (Krankenkassenschecks, Behandlungsscheins, Patientenscheins, Arzthilfescheins) ab 30. 5. 2005 nunmehr grundsätzlich (siehe dazu schonARD 5574/3/2005).