§ 3 Abs 1 ArbVG, § 30a BAGS-KV - Haben Arbeitgeber und Betriebsrat in Ermangelung eines brancheneinschlägigen Kollektivvertrages die jährlichen Gehaltsanpassungen durch den Abschluss einer freien Betriebsvereinbarung an die Gehaltsabschlüsse einer anderen Branche gekoppelt, führt der spätere Abschluss eines brancheneinschlägigen KV, der unter Ausschluss des Günstigkeitsprinzips auch zwingende Bestimmungen über die jährlichen Gehaltsanpassungen enthält, infolge des erkennbar nur provisorischen Charakters der Betriebsvereinbarung dazu, dass die zum Inhalt der Einzelverträge gewordene freie Betriebsvereinbarung mit ihrem Verweis auf einen anderen KV obsolet geworden ist und sich die Arbeitnehmer nicht mehr auf diese - für sie im vorliegenden Fall günstigere - Regelung berufen können.