In den letzten Monaten sorgte das Thema „IESG-Zuschlag für leitende Angestellte“ immer wieder für große Verwirrung. Im Folgenden wird daher ein Überblick über die derzeitige Rechtslage gegeben.
Ansicht der Gebietskrankenkassen
Nach der zu Jahresbeginn bekannt gegebenen Ansicht der Gebietskrankenkassen ist für leitende Angestellte seit 1. 1. 2005 der IESG-Zuschlag zu entrichten, weil die gesetzliche Ausnahmebestimmung (§ 1 Abs 6 Z 3 IESG) dem EU-Recht widerspricht (vgl ARD 5553/9/2004).