§ 3a Abs 2 Z 5 und Abs 3 IESG - Hat ein Arbeitnehmernach Eröffnung des Ausgleichsverfahrensund der ersten (teilweisen) Entgeltschmälerungnicht sofortseinen vorzeitigenAustritt erklärt, sondern erst 2 Monate später, kann er aber nachweisen, dass dieskeine Auswirkungenauf denUmfang der Leistungspflichtder IAF-Service GmbH hatte, kann dieseVerletzung der Austrittsobliegenheit- in sinngemäßer Heranziehung des im Privatversicherungsrecht für zulässig erachtetenKausalitätsgegenbeweisesbei Verletzung von Obliegenheiten -nicht anspruchsvernichtendwirken.