Verordnung des BMWA über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Bohr- und Behandlungsarbeiten (Bohrarbeitenverordnung - BohrarbV). Die Verordnung gilt im Wesentlichen für Arbeitsstätten und auswärtige Arbeitsstellen für die Durchführung von Bohrarbeiten zum Aufsuchen oder Gewinnen mineralischer Rohstoffe und geothermischer Energie.