Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse
BGBl III 2005/71, ausgegeben am 20.05.2005
Seit 1. 4. 1998 ist ein Praktikantenabkommen mit Ungarn in Kraft, aufgrund dessen ungarische Staatsangehörige zwischen 18 und 35 Jahren zur Vervollkommnung ihrer Berufs- und Sprachkenntnisse eine vorübergehende Beschäftigung in Österreich ausüben können. Im Jahr 2001 wurde ein entsprechendes Abkommen auch mit der Tschechischen Republik abgeschlossen, das nunmehr vom Nationalrat ratifiziert wurde und mit 1. 7. 2005 in Kraft tritt.