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Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5592/12/2005 Heft 5592 v. 25.5.2005

Mit der am 11. 5. 2005 im Nationalrat beschlossenen neuen Bestimmung des§ 3 Z 16a EStGwerdenTrinkgelderin bar und über Kreditkartenrechnung zur Gänze ab dem Veranlagungsjahr 1999 steuerfreigestellt (siehe schonARD 5566/2/2005undARD 5589/1/2005). Zu den Auswirkungen und der Geltendmachung dieserrückwirkendenGesetzesänderung hat das BMF folgende Information veröffentlicht.

Information des BMF 18.05.2005

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