Mit der am 11. 5. 2005 im Nationalrat beschlossenen neuen Bestimmung des§ 3 Z 16a EStGwerdenTrinkgelderin bar und über Kreditkartenrechnung zur Gänze ab dem Veranlagungsjahr 1999 steuerfreigestellt (siehe schonARD 5566/2/2005undARD 5589/1/2005). Zu den Auswirkungen und der Geltendmachung dieserrückwirkendenGesetzesänderung hat das BMF folgende Information veröffentlicht.
Information des BMF 18.05.2005