Aufgrund zahlreicher Novellierungen war der Einführungserlass zum KommStG 1993, BMF 01.09.1994, 06 7004/1-IV/6/94, AÖF 1994/298, mittlerweile weitgehend überholt. Das BMF hat daher eine neue, überarbeitete und ergänzte Information zum KommStG veröffentlicht. In diese wurden die bisher ergangenen Informationen zur neu geregelten Arbeitskräfteüberlassung (vgl ARD 5320/27/2002 und ARD 5320/28/2002, ARD 5272/27/2001 und ARD 5283/18/2002 sowie ARD 5188/22/2001) eingearbeitet. Weiters wurden Ausführungen zur Dienstnehmereigenschaft iSd KommStG von wesentlich Beteiligten (insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer) aufgenommen. Damit liegt nun wieder ein aktueller Auslegungsbehelf zu sämtlichen Paragraphen des KommStG vor. BMF 09.05.2005.