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Freier Dienstvertrag von Wartungstechnikern ohne Arbeitspflicht

ArbeitsrechtARD 5590/8/2005 Heft 5590 v. 13.5.2005

§ 36, § 107 ArbVG - Steht es den für die Reparatur der vom Arbeitgeber vermieteten Hard- und Software auf Rennbahnen vorgesehenen Technikern frei, vom Arbeitgeber angebotene Termine ohne nachteilige Konsequenzen abzulehnen und auch nach Übernahme der Arbeiten an einem bestimmten Renntag den Termin noch mit Kollegen zu tauschen oder sich vertreten zu lassen, ist wegen dieses Fehlens einer Arbeitspflicht vom Vorliegen freier Dienstverträge auszugehen. Der Umstand, dass die Techniker die im Bedarfsfall nötigen Wartungs- und Reparaturarbeiten nur während der Renntage und an der Rennbahn verrichten konnten, ändert als sachliche, in der Natur der zu erbringenden Leistungen liegende Vorgabe nichts an dieser Einschätzung.

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