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Keine einseitige Abkürzung der Karenz durch Elternteilzeit

Ihre Fragen - unsere AntwortenARD 5589/8/2005 Heft 5589 v. 10.5.2005

In Zusammenhang mit dem Thema Elternteilzeit stellt sich in Betrieben vermehrt die Frage, ob ein Elternteil, der an sich noch in (Voll-)Karenz ist und vorzeitig wieder arbeiten möchte, das einseitige Recht hat, eine ursprünglich bekannt gegebene Karenz „abzubrechen“ und stattdessen in Elternteilzeit zu gehen.

Kein Recht auf Beendigung der Karenz

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