In Zusammenhang mit dem Thema Elternteilzeit stellt sich in Betrieben vermehrt die Frage, ob ein Elternteil, der an sich noch in (Voll-)Karenz ist und vorzeitig wieder arbeiten möchte, das einseitige Recht hat, eine ursprünglich bekannt gegebene Karenz „abzubrechen“ und stattdessen in Elternteilzeit zu gehen.
Kein Recht auf Beendigung der Karenz