Mit 1. 5. 2005 werden sowohl die kollektivvertraglichen Mindestlöhne/-gehälter und Lehrlingsentschädigungen als auch die Ist-Löhne/-Gehälter um 2,8 % erhöht. Die KV-Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen ebenfalls um 2,8 %.
Mit 1. 5. 2005 werden sowohl die kollektivvertraglichen Mindestlöhne/-gehälter und Lehrlingsentschädigungen als auch die Ist-Löhne/-Gehälter um 2,8 % erhöht. Die KV-Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen ebenfalls um 2,8 %.