Im vergangenen Juli, vgl ARD 5520/16/2004, hatte der EU-Rat entschieden, als Datum des Beginns der Anwendung der RL 2003/48/EG (EU-Zinsrichtlinie; innerstaatliche Umsetzung durch das EU-QuStG, BGBl I 2004/33) den 1. 7. 2005 - statt wie ursprünglich vorgesehen den 1. 1. 2005 - festzulegen, damit die RL zeitgleich zu den gleichwertigen Maßnahmen in zehn assoziierten oder abhängigen Gebieten des Vereinigten Königreichs und der Niederlande und fünf wichtigen europäischen Drittländern angewandt werden kann.