vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Anspruch auf Altersteilzeitgeld bei zu geringem Lohnausgleich

AltersteilzeitgeldARD 5588/17/2005 Heft 5588 v. 3.5.2005

§ 27 AlVG - Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung für die zustehende Sonderzahlung nicht einen Lohnausgleich in Höhe von mindestens 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit gebührenden Entgelt und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt, erfüllt die Altersteilzeitvereinbarung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und dem Arbeitgeber gebührt kein Altersteilzeitgeld.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte