§ 20 Abs 1 Z 1 EStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG, § 22 BAO - Es ist ungewöhnlich und unangemessen, dass ein Arbeitnehmer ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem als Dienstwohnung wieder zur Verfügung gestellt bekommt (vgl VwGH 29.11.1988, 87/14/0200, ARD 4041/7/89). Es ist kein gravierender Unterschied darin zu erkennen, dass es sich hier nicht um ein Einfamilienhaus, sondern „lediglich“ um eine Eigentumswohnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers handelt. Zutreffend ist daher diese Wohnung nicht dem Bereich Vermietung und Verpachtung zuzuordnen und die darauf entfallenden Vorsteuern, AfA-Beträge und Bankzinsen sind nicht anzuerkennen. VwGH 17.11.2004, 99/14/0013. (Beschwerde abgewiesen)