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Dienstzeugnis - Bezeichnung als Konzipient ausreichend

ArbeitsrechtARD 5586/6/2005 Heft 5586 v. 26.4.2005

§ 39 Abs 1 AngG - Ein Rechtsanwaltsanwärter hat keinen Anspruch auf Anführung der von ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bei dem Rechtsanwalt konkret betreuten Aufgabengebiete im Dienstzeugnis; die Formulierung, er sei „als Konzipient beschäftigt“ gewesen, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Umschreibung der Art der vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeit.

OLG Wien 20.01.2005, 10 Ra 163/04w

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